Vorhaltepauschale soll die bisherige Fallpauschale zu einem Großteil ablösen
- Krankenhausfinanzierung im Wandel der Zeit
- Was ist das DRG (diagnosebezogenes Fallpauschalen System)
- Was ist eine Vorhaltepauschale? Welche Vorteile hat sie?
- Wie soll die Vorhaltepauschale die Fallpauschale ablösen?
- Die Krankenhauslandschaft wird sich verändern
- Fazit
Im Laufe des Textes werden wir folgende Fragen beantworten:
- Was ist die Vorhaltepauschale?
- Welche Partei / welcher Gesundheitsminister hat die Vorhaltepauschale eingeführt?
- Vorhaltepauschale, wie funktioniert sie?
- Vorhaltepauschale Vor- und Nachteile
- Was ist das DRG – Diagnosebezogenes Fallpauschalen-System?
- Fallpauschale abschaffen – Vorhaltepauschale einführen
Krankenhausfinanzierung im Wandel der Zeit
Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich in der Krankenhausfinanzierung einiges getan. Im Folgenden erklären wir einmal chronologisch, wie sich die Finanzierung im Laufe der Jahre entwickelt hat, was sich durch die Einführung der Vorhaltepauschale ändern wird und wie sich das auf die Krankenhauslandschaft auswirken könnte:
Vor 2003: Tagespauschale:
Vor 2003 gab es die sogenannte Tagespauschale. Krankenhäuser erhielten pro Patient und Tag, den er im Krankenhaus verblieb, eine Pauschale. Dies führte zu langen Liegezeiten. Häufig wurden Patienten vor dem Wochenende aufgenommen, lagen dann übers Wochenende im Krankenhaus und die ersten Behandlungen fanden erst am Montag statt. Dies war nicht sonderlich effektiv und wurde deshalb im Jahr 2003 überarbeitet.
2003 – 2023: Fallpauschale
2003 trat dann die „Fallpauschale“ (DRG diagnosebezogenes Fallpauschalen-System) in Kraft. Krankenhäuser erhielten nun Gelder für Diagnosen. Das verkürzte die Liegezeiten und gestaltete den ganzen Betrieb wirtschaftlicher. Wie man in den Folgejahren bemerken sollte, wurde es jedoch zu wirtschaftlich und Krankenhäuser mutierten zu Unternehmen, die die Patienten nur noch – überspitzt gesagt – als Handelsware betrachteten. An alten, gebrechlichen Menschen mit Mehrfachdiagnosen konnte man gut verdienen. Weniger rentabel waren dagegen Kinder. Kinder weisen meist nur eine Diagnose auf. Das kann nur einfach angerechnet werden. Die Folge: Kinderstationen wurden in den letzten Jahren immer mehr reduziert. Geriatrien lohnten sich dagegen deutlich mehr, da ältere Menschen meistens Mehrfacherkrankungen haben. Sie schossen daher zunehmend aus dem Boden. Das führte zu einem Missverhältnis. Und die Fallpauschale hatte weitere negative Auswirkungen. Sie führte sogar in manchen Fällen zu einem Farbcode, mit dem Patientenakten auf ihre Rentabilität hin markiert wurden.
Manche Kliniken stellten auch Codier-Assistenten ein, die die Liegedauer überwachten und die Patienten-Abrechnung übernahmen. Außerdem kam es zu einer immensen Arbeitszeitverdichtung beim klinischen Personal. Dies verschärfte sich im Laufe der Jahre bis zum heutigen Zeitpunkt immer weiter.
Ein weiterer Nachteil der Fallpauschale ist, dass Kliniken gezwungen sind, auf eine bestimmte Anzahl an Fällen zu kommen, um sich zu rentieren. Das gelingt in der Stadt natürlich besser als auf dem dünner besiedelten Land. Die Folge: Viele Krankenhäuser auf dem Land gerieten zunehmend in Finanznot. Von 2003 bis 2021 wurden bundesweit 304 Kliniken geschlossen . Die Fallpauschale geriet mehr und mehr in die Kritik. In der Corona-krise kam es dann zum Super-Gau, von dem sich einige Krankenhäuser bis heute nicht erholt haben. In der Corona-Zeit wurden ganze Stationen geschlossen, Operationen verlegt und somit wertvolle Ressourcen nicht genutzt. Für die Krankenhäuser war das eine finanzielle Katastrophe. Da half auch keine Corona-Hilfe, die Krankenhäuser schrieben und schreiben bis heute rote Zahlen.
Geplant ab 2024: Vorhaltepauschale/Fallpauschale
Die Vorhaltepauschale soll den Kliniken bald – unabhängig von Patientenaufkommen, Liegezeit und Diagnosen – eine Pauschale allein für das Vorhalten bestimmter Leistungen garantieren. Festgelegt werden soll sie nach einem Leistungsgruppensystem. Ursprünglich waren 128 Leistungsgruppen im Gespräch. Nach neuestem Stand sieht es jedoch danach aus, dass man dem NRW-Vorbild folgt, da in Nordrhein-Westfalen bereits ein praxiserprobtes Leistungsgruppen-System existiert. Das NRW-Leistungsgruppensystem erlaubt eine Zuordnung von über 99% aller bundesweit erbrachten stationären Fälle (2021).
Krankenhäuser sollen sich zukünftig zu 60% über die Vorhaltepauschale finanzieren und zu 40% weiterhin über die Fallpauschale. Es soll sich also ein gemischtes System herausbilden, das den Druck, möglichst viele Fälle zu bearbeiten, aus dem System herausnimmt. Ganz wird er nicht verschwinden, da auch weiterhin 40% der Einnahmen über eine Fallpauschale generiert werden sollen.
Wir merken uns:
- 60% Vorhaltepauschale
- 40% Fallpauschale (DRG)