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Eckpunktepapier zur Krankenhausreform vom 10. Juli

19.07.2023

Team medpool

Lesedauer: 7 min

Eckpunktepapier zur Krankenhausreform mit Einigung von Bund und Ländern

Die Krankenhausreform ist einen Schritt weiter: Am 10. Juli einigten sich Bund und Länder weitgehend auf Eckpunkte, die nun über den Sommer ausgearbeitet werden sollen. Noch ist es kein Gesetz, nicht einmal ein Gesetzentwurf, doch der nächste Schritt ist getan. Der Bund ging weiter auf die Länder zu und beharrte dabei auf den Qualitätsvorgaben und der angestrebten Transparenz.
Laut Eckpunktepapier müssen Kliniken demnächst bundesweit einheitliche Standards erfüllen, um eine Untersuchung durchführen zu dürfen und Geld dafür zu bekommen. Eine zusätzliche öffentliche Einteilung in Levels soll zukünftig der Orientierung und Transparenz dienen. Außerdem erhalten sie eine Vorhaltepauschale, welche die bisherige Fallpauschale weitgehend ablöst. Das soll unnötige Eingriffe reduzieren.
14 Bundesländer stimmten am Montag, den 10. Juli für die Eckpunkte, Schleswig-Holstein enthielt sich und Bayern stimmte dagegen. Bundesgesundheitsminister Lauterbach war zufrieden und bezeichnete das Ergebnis als „sehr ehrbar“. Fertig ist die Reform jedoch noch lange nicht. Vor allen an den strittigen Punkten ist das, was nun erarbeitet wurde, noch sehr vage. Daher lässt sich auch noch nicht sicher sagen, was in letzter Konsequenz an Veränderungen auf die Bürger zukommen wird. Über den Sommer will Lauterbach nun mit Hamburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf erarbeiten.

1. Übersicht: So soll die Reform aussehen
2. Transparenz durch Wegweiser-Karte
3. Lauterbachs Alleingang
4. Was bedeutet die Reform für Pflegekräfte
5. Weniger ökonomischer Druck/ Das Vergütungssystem soll geändert werden
6. Kontrolliertes Kliniksterben
7. Kritik an der Reform
8. Reaktionen

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Übersicht: So soll Lauterbach Krankenhausreform aussehen

  • Krankenhäuser sollen sich zu 60 Prozent über Vorhaltepauschalen finanzieren. Es wird nach wie vor Fallpauschalen geben, jedoch nicht mehr in dem Umfang, wie bisher. Auf diese Weise soll der ökonomische Druck genommen und auch das Personal entlastet werden. Lauterbach: „Der Hamsterrad-Effekt ist damit weg“.
  • Den Krankenhäusern werden Level und Leistungsklassen zugeteilt, sodass nicht mehr jedes Krankenhaus jede Behandlung übernehmen darf. Auf diese Weise soll die Behandlungsqualität steigen.
  • Die Länder lehnen die Einteilung der Krankenhäuser in bundesweit gleiche Level ab. Daher darf zukünftig jedes Bundesland seine eigenen Kriterien und Begriffe verwenden und die Häuser selbst einteilen.
  • Vorhaltepauschalen sichern die kleinen Krankenhäuser (vor allem auf dem Land) ab. Die ostdeutschen Bundesländer haben deshalb den Eckpunkten zugestimmt.
  • Trotz Reform wird es zu Klinikschließungen kommen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft warnt vor einem unkontrollierten Krankenhaussterben, wenn der Bund kein Geld schickt. Lauterbach macht mit Blick auf den Bundeshaushalt allerdings keine Hoffnungen „Ich will da keine Hoffnungen machen. Wir können nur prüfen.“ Viele Kliniken werden bis dahin in die Insolvenz gehen.
  • Es wird eine Transparenzoffensive geben. Patienten können zukünftig einsehen, wie oft ein Krankenhaus bestimmte Eingriffe durchführt, wie häufig es dabei zu Komplikationen kommt usw. Die Länder sehen die Transparenzpläne sehr negativ und befürchten negative Konsequenzen. Lauterbach plant daher einen Alleingang und will über den Sommer vom Bund aus ein eigenes Gesetz erarbeiten.
  • Auswirkungen auf die Bürger: Es ist unklar, ob die Krankenkassenkosten wegen der Reform weiter steigen. Die Tendenz geht hin zu ambulanten Eingriffen.

Transparenz durch Wegweiser Karte

Um die Patientenversorgung für jeden durchsichtig zu machen, plant Lauterbach, im Rahmen seiner Transparenzoffensive, eine Karte zu veröffentlichen, die Daten der einzelnen Krankenhäuser enthält. Angezeigt werden sollen in dieser Karte:

  • die Qualität der Klinik
  • Anzahl durchgeführter Eingriffe
  • spezialisierter Fachärztinnen und Fachärzte
  • aufgetretene Komplikationen

Der Minister will die Daten zu den Kliniken noch vor Inkrafttreten der Reform veröffentlichen. Bisher lehnten die Länder das ab, da sie Nachteile befürchten. Auch wenn weiter Vorbehalte bestehen, wurde am 10. Juli nicht weiter darüber beraten und so wird der Bund nun über den Sommer seine Daten auswerten. Im Oktober soll die Transparenzoffensive Qualität bereits im Gesetzblatt stehen. Anfang 2024 soll sie dann veröffentlicht werden. Für Lauterbach war das ein wichtiger Punkt und er zeigte sich sehr zufrieden. Die Krankenkassen finden es gut, dass Lauterbach Informationen über die Qualität der Kliniken veröffentlichen will.

Es gibt jedoch auch Kritik an der Transparenzoffensive, denn die Komplikationsrate hänge von den Patienten und dem Umfeld des Krankenhauses ab. Liegen mehrere Seniorenheime in unmittelbarer Nähe, verursache dies unabhängig von der Behandlungsqualität eine höhere Komplikationsrate.

Ein weiterer Streitpunkt bezüglich der Transparenzoffensive war die Planungshoheit. Die Länder wollen sicherstellen, dass der Bund die Leistungsgruppen nicht nutzt, um durch die Hintertür Planungshoheit zu erhalten. Den Ländern ist es wichtig, dass Lauterbach und die Bundestagsabgeordneten die Länderkompetenzen anerkennen. Das betonte der bayerische Gesundheitsminister Holetschek deutlich.

Von den Leistungsgruppen hängt es ab, ob Kliniken von der Reform profitieren oder Leistungen abbauen und womöglich geschlossen werden. Lauterbach erklärte im Vorfeld, dass gemeinsam mit den Ländern festgelegt werden soll, welche Klinik welche Leistung anbietet. Der Bund könne diese Angaben im Zweifel auch allein veröffentlichen. Das werden wir auch machen, wenn wir uns nicht einigen, kündigte der Minister an. Nun gibt es also keine Gegenstimmen mehr und der Bund kann sich an die Arbeit machen.
Bereits in der Vergangenheit habe man viele Daten gesammelt. Die Informationen werden nun zusätzlich von den Krankenhäusern eingeholt. Man habe im Prinzip die Leistungsgruppen aus NRW übernommen und 5 hinzugefügt. Das Land habe eine tolle Vorarbeit geleistet.

Lauterbachs Alleingang

Lauterbach nahm bei seinen Plänen zur Krankenhausreform zunächst keine Rücksicht darauf, dass die Planungshoheit in der Krankenhausplanung in der Zuständigkeit der Länder liegt. Er kündigte an, dass er die Transparenzrichtlinien mit der zugehörigen Karte (Behandlungszahlen, Komplikationsraten, Facharztdichte, Pflegepersonalausstattung) zur Not auch allein veröffentlichen werde. Auch andere Planungen gingen zunächst an den Ländern vorbei.

Das führte zu heftiger Gegenwehr. Der Bund ist für die Finanzierung der laufenden Krankenhauskosten und die Qualitätssicherung zuständig. Aufgabe der Länder ist die Krankenhausplanung und die Finanzierung der Investitionskosten.

Holetschek forderte einen Kompromiss, der die Länder nicht entmachtet. Er fordert weiterhin Planungshoheit der Länder über die regionale Krankenhausversorgung und außerdem Entscheidungsfreiheit bei der Anerkennung von Fachkrankenhäusern und Spezialversorgern. Außerdem möchte er, dass die Länder eine zentrale Rolle bei der Vergabe der Leistungsgruppen und der Beurteilung von Kooperationen und Verbundlösungen behalten.

Was bedeutet die Reform für Pflegekräfte?

In der Krankenhauslandschaft tut sich demnächst einiges. Das wird auch zu Änderungen für die Beschäftigten führen. Die Krankenhäuser werden sich mehr spezialisieren. Vor allem kleinere Kliniken werden in Zukunft nicht mehr alles machen und ihr Portfolio deutlich verkleinern. Besonders die Level 1i-Krankenhäuser waren die vergangenen Monaten im Gespräch, da sie möglicherweise von qualifiziertem Pflegepersonal geleitet werden könnten. Dies gab zunächst einen Aufschrei, da es um die Weisungsbefugnis ging. Wie es aktuell aussieht, soll es tatsächlich bald die Möglichkeit geben, dass Pflegende die Verwaltung dieser Kliniken übernehmen können. Allerdings geht es dabei rein um den pflegerischen Bereich und die Verwaltung, nicht um den medizinischen.

Da die Krankenhäuser sich immer mehr spezialisieren, gilt auch für Pflegekräfte, dass sie gezielter eingesetzt werden. Fachlich spezialisierte Pflegende, die in ihrem Fachbereich arbeiten wollen, könnte demnächst ein längerer Anfahrtsweg zu einem entsprechenden Krankenhaus erwarten. Die Alternative sind höhere Lebenshaltungskosten, wenn ein Umzug in Stadtnähe unabdingbar ist.

Manche Kliniken schließen sich größeren Klinikverbänden an, um weiterhin bestehen zu können. Diese Verbände teilen die Leistungen untereinander auf, sodass mehrere Häuser zusammen wie ein großes Klinikum funktionieren. Für Pflegekräfte bietet das eine gute Perspektive. Anders als in kleinen Häusern, die zukünftig nur noch für die Grundversorgung zuständig sind, können sie in einem Klinikverband vielfältige Möglichkeiten wahrnehmen. Die großen Krankenhäuser werden schließlich sehr attraktiv für Pflegekräfte.

Weniger ökonomischer Druck/Das Vergütungssystem soll geändert werden

Laut Lauterbach, soll es überall eine Grundversorgung geben, die Pauschale sichert dann selbst kleine Krankenhäuser ab. Eine Vorhaltepauschale soll zukünftig die Fallpauschale ablösen. Ziel ist, die Krankenhäuser von dem Druck zu befreien, immer mehr Behandlungen anbieten zu müssen, um abrechnen zu können. Nun soll es 60% rein dafür geben, dass bestimmte Leistungen vorgehalten werden. In Zukunft sollen sie also mehr Geld für die Fixkosten erhalten, um zum Beispiel ausreichend Personal vorhalten zu können und die Stationen technisch gut auszustatten.

Für kleine Krankenhäuser (etwa auf dem Land) seien die 60% sogar eine Existenzsicherung, da sie sich nicht allein über generierte Fälle tragen könnten und so langsam sterben würden. Sie können sich zukünftig auf die Grundversorgung konzentrieren und werden nicht mehr gezwungen, weiterreichende Leistungen anzubieten, da dies von Level 2 und Level 3-Kliniken übernommen werden soll.

Doch auch die kleinen Kliniken müssen Qualitätskriterien erfüllen, denn „die Vorhaltepauschalen können nur Kliniken erhalten, die auch entsprechende Kriterien erfüllen“, so Lauterbach. Besonders in Ostdeutschland profitieren viele Kliniken von dieser Vorhaltepauschale, weil sie nach dem bisherigen System nicht mehr auf genügend Behandlungsfälle kämen.

Kontrolliertes Kliniksterben

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren ungefähr jede fünfte Klinik mit anderen zusammengelegt, umgestaltet oder geschlossen werden muss. Die Frage ist also, gelingt eine Reform, mit der die Krankenhauslandschaft gezielt umgebaut wird, oder kommt es zu einem unkontrollierten Kliniksterben? Die Reform kann nur noch abfedernd wirken. Auch ohne Reform würde es in den nächsten Jahren zu einem Kliniksterben kommen.

Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt: „Die Krankenhäuser müssen ihre Aufgaben untereinander verteilen.“ 1 Krankenhäuser schließen sich also zu größeren Einheiten zusammen. Mehrere Klinikstandorte betrachten sich dann als gemeinsames Krankenhaus. Teilweise ist sogar die Zustimmung des Bundeskartellamts nötig. Örtlich nah beieinanderliegende Krankenhäuser stimmen ihre Spezialisierungen aufeinander ab. Auf diese Weise können sie unterschiedliche Profile an den einzelnen Standorten herausbilden und werden so zukunftsfähig. So bilden sich schärfere Spezialisierungen und damit einhergehend auch Qualitätsverbesserungen heraus. Auf diese Weise vernetzte Krankenhäuser können auch zusätzliche Leistungen anbieten, die einem einzelnen Krankenhaus nicht möglich wären. Für Mitarbeiter ist ein größerer Verbund sehr attraktiv, da er viele Möglichkeiten bietet.

Krankenhäuser müssen Mindestmengen bei ihren Leistungen erbringen (Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses), Personaluntergrenzen garantieren und zusätzlich stärkere Spezialisierungen finanzieren. Das erlauben jedoch die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen nicht. Krankenhäuser können das kaum allein leisten, daher ist es politisch gewollt, dass sich Kliniken und Krankenhausträger zu größeren Verbänden zusammenschließen. Darüber hinaus haben sie Fördergelder für den Umbau beantragt.

Kritik an der Krankenhausreform

Auch wenn die Reform nun ein gutes Stück weiter ist, verlaufen die Verhandlungen schleppend. Lauterbach erntet sehr viel Widerspruch. Zentrale Streitpunkte sind Geld und Planungshoheit.

Geld:
Die Länder wollen Geld vom Bund, um den Umbau der Kliniklandschaft zu finanzieren und fordern Soforthilfen, um angeschlagene Krankenhäuser kurzfristig zu retten. Sie verweisen auf gestiegene Energiekosten und Tarifsteigerungen. Lauterbach betont dagegen, dass er es nicht für sinnvoll hält, im Vorfeld nach dem Gießkannenprinzip Gelder auszuschütten. Lauterbach sagte, mit Blick auf die Haushaltslage werde geprüft, ob Gelder ausgezahlt werden könnten, schränkte allerdings gleich ein, dass er da wenig Hoffnungen machen könne. Geld aus dem Transformationsfonds gebe es erst nach der Umsetzung.

Planungshoheit:
Die Länder wollen sicherstellen, dass der Bund die Leistungsgruppen nicht nutzt, um durch die Hintertür Planungshoheit zu erhalten. Den Ländern ist es wichtig, dass Lauterbach und die Bundestagsabgeordneten die Länderkompetenzen anerkennen. Das betonte der bayerische Gesundheitsminister Holetschek noch einmal deutlich.

Weitere Wege/ Weniger Besuch:
Durch die Zentralisierung wird es sowohl für Patienten als auch für Angestellte zu weiteren Wegen kommen. Krankenhauspersonal sieht sich demnächst einer neuen Problematik gegenüber, denn es muss entweder in die Nähe des neuen Arbeitsplatzes ziehen oder weitere Anfahrten in Kauf nehmen. Schließen sich mehrere Krankenhäuser zusammen, wird eventuell sogar zwischen mehreren Häusern gependelt.

Auch für Patienten bedeuten weitere Wege größeren Aufwand, erst recht, wenn es sich nicht um einen stationären Aufenthalt, sondern eine ambulante Behandlung handelt. Außerdem ist anzunehmen, dass sie in dem Fall weniger Besuch erhalten werden. Außerdem entscheidet im Notfall oft die Zeit über den Verlauf und eine weitere Anfahrt zu einem geeigneten Krankenhaus ist nicht förderlich. Die Menschen im ländlichen Raum werden Nachteile haben.

Wenig attraktive Level 1-Kliniken:
Im ländlichen Bereich werden viele Kliniken schließen müssen, weil sie kein Personal mehr finden. Auszubildende und Mediziner haben kein Interesse daran, in einem Haus ohne Aufstiegschancen zu arbeiten.

Reaktionen

Die Ampel-Koalition begrüßt die Einigung auf Eckpunkte. Dagmar Schmidt, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende (SPD) spricht von einem „guten Ergebnis“, das die Qualität der Krankenhausversorgung deutlich verbessern werde.

Auch Armin Grau von den Grünen erklärte, mit der Einigung sei „ein wichtiger Meilenstein der Krankenhausreform geschafft“. Er bezeichnet den Plan, die Reform schon zum 1.1.24 in Kraft zu setzen als sehr ambitioniert.

Lars-Lindemann von der FDP unterstützt die Qualitätsoffensive. „Wir brauchen eine große Offenheit darüber, was bestimmte Strukturen in Krankenhäusern zu leisten in der Lage sind“, sagte er der Ärzte Zeitung. Krankenhäuser, die ein bestimmtes Qualitätsniveau nicht erbringen könnten, müssten dann im Zweifel ausscheiden.

Holetschek (CSU) äußert sich weiterhin kritisch und sieht die Auswirkungen der Gesundheitsreform nach wie vor als in weiten Teilen sehr unklar.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten keine Einigung über die Level erzielt. Die Leistungsgruppen sollen die bisherigen gröberen Bezeichnungen durch genauere Gruppen erfassen und vergüten. Im überarbeiteten Papier des Bundes heißt es, dass die Bereiche „Kinderheilkunde, Geburtshilfe und Notfallversorgung einen zusätzlichen Sicherstellungszuschlag erhalten sollen. Die Länder fordern außerdem ein vorgeschaltetes Gesetz mit Geld für die Kliniken.

Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG, bemängelt, dass den Krankenhäusern der nötige Inflationsausgleich fehle, also eine Anpassung der Erlöse der Krankenhäuser an die gestiegenen Kosten. Das verweigere die Politik bislang.

Ärztegesellschaft nennt Umverteilung naiv:
Auch die Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Susanne Johna sieht es so, dass ohne Investitionen die geforderten Veränderungen nicht gelingen können. Man könne nicht die vorhandenen Mittel einfach umverteilen, an wenigen Stellen Zuschläge gewähren und dann passe das schon. Schon die Zusammenlegung von Abteilungen sei nicht zum Nulltarif zu haben, wenn Umbauten nötig würden und Personal eingestellt werden müsse.

Bildnachweis: © Adobe Stock / Manuel Schönfeld / 76130022

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