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Krankenhausreform 2024

24.10.2023

Team medpool

Lesedauer: 7 min

Karl Lauterbach und seine Krankenhausreform:

Die Krankenhausreform ist in aller Munde. Man sieht ihr mit viel Skepsis entgegen und gleichzeitig ist sie Hoffnungsträger, denn fest steht: Im Gesundheitssystem muss sich etwas tun. Mehr als die Hälfte der deutschen Krankenhäuser schreiben rote Zahlen, es droht eine Schließungswelle. In diesem Artikel werden wir einen Überblick über wichtige Themen der kommenden Krankenhausreform geben. Wer sich weiter informieren möchte, erfährt in den verlinkten Artikeln weitere spannende Details:

  1. Karl Lauterbach und seine Krankenhausreform (11. Juli 2023)
  2. Das Eckpunktepapier vom 10. Juli (19. Juli 2023)
  3. Vorhaltepauschale (06. September 2023)
  4. Leistungsgruppen (20.September 2023)
  5. Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (09.November.2023)
  6. Vorschaltgesetz (15.10.2023)

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Lauterbachs Krankenhausreform

Mehr als die Hälfte aller Kliniken in Deutschland schreiben rote Zahlen. Eine Krankenhausreform soll die finanzielle Schieflage nun beheben und die Kliniklandschaft reformieren. Die Leistungen sollen insgesamt durchsichtiger und vergleichbarer werden.

Die Krankenhausreform soll Missstände im Gesundheitssystem auffangen. In Zukunft soll es weniger um Ökonomie und wieder mehr um medizinische Versorgung gehen.
Damit sie kommt, müssen Bundestag und die Länder die Reform absegnen.

Doch was ist die Krankenhausreform eigentlich? Zentrale Elemente der Krankenhausreform sind die Leistungsgruppen, darauf aufbauend die Vorhaltepauschale und Lauterbachs Transparenzoffensive, die – ähnlich einer Landkarte – deutschlandweit alle Kliniken und deren Leistungen verzeichnet.

Ziele sind: Stärkere Vergleichbarkeit und Transparenz sowie Abkehr von der Fallpauschale.

Die Vorhaltepauschale soll die bisherige Fallpauschale ablösen und 60% der Gesamtkosten decken. Zukünftig sollen Krankenhäuser nur noch 40% ihrer Kosten über die Fallpauschale decken. Das ist eine Verbesserung und nimmt den enormen wirtschaftlichen Druck von den Kliniken. Erhalten können sie die Vorhaltepauschale, wenn sie Leistungen einer bestimmten und genau definierten Qualität anbieten (vorhalten). Auf diese Weise sollen kleine Kliniken eine Daseinsberechtigung als Grundversorger erhalten. Große Kliniken bekommen so die Möglichkeit, sich zu spezialisieren, da sie nicht mehr alles anbieten müssen, um die Pauschale zu erhalten, sondern sich auf die Leistungen konzentrieren können, in denen sie besonders qualifiziert sind.

Für die Zeitarbeit bedeutet das, dass sich die Verteilung der Arbeitskräfte noch einmal verschieben dürfte. Der Bedarf an Pflegekräften bleibt dabei unverändert hoch. Selbst wenn einzelne Kliniken schließen, werden mehr Pflegende gebraucht, als verfügbar sind.

Im Rahmen der Reform soll es noch eine Neuerung geben, die eine große Aufwertung der Pflege verspricht: Qualifizierte Pflegepersonen sollen zukünftig Grundversorgungskrankenhäuser leiten dürfen. Zwar bezieht sich das ausschließlich auf den pflegerischen und verwalterischen Bereich, nicht auf den medizinischen, doch es ist so noch nie dagewesen und wird von Pflegenden mit Spannung begrüßt.

Ein Link zu einem Paper der Bundesärztekammer (Stand: 22.03.2023):

Lies hier mehr zu den Plänen Lauterbachs!

Das Eckpunktepapier vom 10. Juli:

Am 10. Juli ging es einen großen Schritt vorwärts: Bund und Länder einigten sich weitgehend auf Eckpunkte. Der Bund ging auf die Länder zu, beharrte jedoch auf Transparenz und Qualität.

Wichtigste Inhalte der Krankenhausreform: Es soll Transparenz über die Leistungen der Krankenhäuser entstehen und sie sollen untereinander vergleichbar sein. Der Bund bezahlt zukünftig nur noch die Qualität, die wirklich da ist. Das Eckpunktepapier sieht Leistungsgruppen vor, dazu eine Einteilung der Krankenhäuser in Level/ Versorgungsgruppen und eine Vorhaltepauschale. 14 Bundesländer stimmten am 10. Juli für die Eckpunkte, Schleswig-Holstein enthielt sich und Bayern stimmte dagegen.

Die Reform soll die Ökonomisierung des Gesundheitssystems beenden und stattdessen medizinischen Entscheidungen wieder mehr Gewicht verleihen. Es soll also weniger auf Profit und wieder mehr auf wirklich nötige Behandlungen gelegt werden. Lauterbach bezeichnet die Reform als „längst überfällig“.

Die Krankenhausreform ist ein Modell, das die Krankenhäuser nach Qualität staffelt. Je mehr Leistungen ein Krankenhaus anbieten kann, desto mehr Mittel erhält es. Zukünftig sollen sich Kompetenzzentren herausbilden. Eine Art Landkarte (Transparenzoffensive) bietet den Bürgern Orientierung, welches Krankenhaus die für sie passenden Leistungen anbietet. Ursprünglich waren auch Versorgungsstufen/Level geplant, um die Krankenhäuser nach Angebot zu kategorisieren. Dieser Plan erhielt von den Ländern jedoch so viel Gegenwind, dass er schließlich wieder verworfen wurde. Die Häuser befürchteten eine Benachteiligung durch die Level.

Hier der Link zum Eckpunktepapier (10.07.2023):

Hier der vollständige Artikel zu den Eckpunkten.

Vorhaltepauschale ersetzt Fallpauschale zu einem Großteil

Krankenhäuser sollen zukünftig eine Pauschale allein für das Vorhalten bestimmter Leistungen erhalten – und zwar unabhängig davon, ob sie sie auch wirklich durchführen.
Das Ganze nennt sich Vorhaltepauschale und soll die bisherige Fallpauschale zu einem Großteil ersetzen. Ziel ist die Abkehr vom leistungsabhängigen System, das die Krankenhäuser in den letzten Jahren unter großen wirtschaftlichen Druck gesetzt hat.

Bis zu 60% der Kosten könnten zukünftig über die Vorhaltepauschale getragen werden. Die Verlagerung der Kosten soll Kliniken wirtschaftlich entlasten, denn diese müssten nur noch 40% über die Fallpauschale erwirtschaften. Um die Vorhaltepauschale zu erhalten, müssen Krankenhäuser nachweisen, dass sie Leistungen in einer bestimmten Qualität erbringen. Lässt sich eine Leistung in eine Leistungsgruppe einordnen, kann das Krankenhaus hierfür die Vorhaltepauschale beanspruchen. Krankenhäuser können sich dadurch zukünftig besser spezialisieren, da nicht mehr jedes Krankenhaus jede Leistung erbringen muss. Das Geld für die Vorhaltepauschale will Lauterbach aus der Fallpauschale abziehen. Außerdem sollen die Pflegepersonalkosten zukünftig aus der Fallpauschale finanziert werden. Die freiwerdenden Mittel sollen als Vorhaltepauschale ausgezahlt werden.

Zu Beginn ist eine vierjährige kostenneutrale Übergangsfrist geplant, in der sich die Höhe des Vorhaltebudgets noch an den Fallzahlen bemisst. Später soll sich die Vorhaltepauschale dann aber komplett von den Fallzahlen lösen.

Man sieht: Die Vorhaltepauschale birgt viele Chancen, die Krankenhauslandschaft grundlegend umzustrukturieren. Orientierung und Vergleichbarkeit versprechen dabei die Leistungsgruppen, anhand derer die Krankenhäuser die Vorhaltepauschale beanspruchen können. Die bisherige Fallpauschale (2003 bis heute gültig) ist überholt und hat seit ihrer Einführung zu einer zunehmenden Ökonomisierung der Krankenhäuser geführt. Dennoch ist in den nächsten Jahren trotz Reform ein Krankenhaussterben zu befürchten, bevor sich das System schließlich gesundschrumpft und sich Kompetenzzentren herausbilden.

Noch mehr Infos zur Vorhaltepauschale gibt’s hier!

Leistungsgruppen für bessere Vergleichbarkeit

Basieren wird die Vorhaltepauschale auf Leistungsgruppen. Krankenhäuser dürfen die Leistungen nur noch erbringen und abrechnen, wenn sie bestimmte Strukturqualitäten erfüllen. Die einheitlich definierten Leistungsgruppen sollen Orientierung und Vergleichbarkeit schaffen.
Für jede Leistung, die ein Krankenhaus in einer bestimmten, vorher definierten Qualität, erbringen kann, wird die entsprechende Leistungsklasse zuerkannt.

Die bundeseinheitlich definierten Leistungsgruppen lösen die bisherige Fachabteilungsstruktur ab. Sie fassen die einzelnen Leistungen enger als bisher und definieren sie genauer. Das macht sie untereinander vergleichbar.

Sinn der Leistungsgruppen ist a) eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit und b) mehr Orientierung. Die Leistungsgruppen sollen die Patientensicherheit erhöhen, indem sie sicherstellen, dass ein Patient nur dort behandelt wird, wo auch die entsprechende technische und personelle Qualität vorhanden ist. Krankenhäuser sollen sich auf die Leistungen spezialisieren, die sie gut ausführen können.

Damit Patienten auf Anhieb erkennen können, welches Krankenhaus sich für sie eignet, plant Lauterbach eine Art deutschlandweite Landkarte. Die sogenannte Transparenzoffensive soll in einer Übersicht jedes Krankenhaus mit Leistungsgruppen und Versorgungslevel listen und so Patienten, Ärzten und der Öffentlichkeit eine größtmögliche Orientierung bieten.

Beim Bund-Länder-treffen am 29. Juni gab es noch offene Fragen zu den Leistungsgruppen. Die endgültige Ausgestaltung wird noch beraten. Fest steht bisher (Stand 09/2023): Bund und Länder wollen sich am System Nordrhein-Westfalens orientieren. Dort existieren Leistungsgruppen bereits. Die Leistungsgruppen werden durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definiert und dann von den Planungsbehörden zugewiesen. Nach der Sommerpause werden neue Informationen erwartet.

Für die Einteilung in Leistungsgruppen gibt es eine Übergangsfrist, innerhalb der auch Sonderreglungen möglich sind. Wäre ansonsten die Versorgung gefährdet, können bedarfsnotwendige Leistungen auch Kliniken zugewiesen werden, die nicht alle Vorgaben der Leistungsgruppe erfüllen.

Hier geht’s weiter, wenn ihr noch mehr zu den geplanten Leistungsgruppen erfahren wollt!

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Nach der Sommerpause gibt es einen 37-seitigen Entwurf für das sogenannte
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, kurz KHVVG. Der Originaltitel lautet „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen“. Das Gesetz steht für Verbesserungen in der Krankenhauslandschaft und der Versorgung. Es basiert auf dem Eckpunktepapier vom 10. Juli. Die Länder haben nun sechs Wochen Zeit, diesen Entwurf zu prüfen.

Hier geht’s weiter, wenn ihr noch mehr zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz erfahren wollt!

Länder, Union und Krankenhäuser fordern Vorschaltgesetz

Die Krankenhausreform nimmt langsam Form an. Nach der Sommerpause hört man nun viel von einem sogenannten Vorschaltgesetz, das die Krankenhäuser finanziell entlasten soll. Ohne ein solches Gesetz, sind viele Krankenhäuser insolvent, bevor die Krankenhausreform überhaupt greift. Auch Tariflohnsteigerungen wären in Gefahr. Vertreter der Länder, der Krankenhäuser und der Unionsfraktion fordern deshalb ein Vorschaltgesetz, um die Reform abzufedern. Ob es kommt, wird man sehen. Doch falls, dann sollte es bald kommen, denn viele Krankenhäuser haben bereits Insolvenz angemeldet.

Hier geht’s weiter, wenn ihr noch mehr über das geforderte Vorschaltgesetz erfahren wollt!

Bildnachweis: © Adobe Stock / Orawan / 646811876

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